"Absicherung von Einzelleistungen führt zu Überregulierung"
"Es muss Einzelleistungen, verbundene Reiseleistungen und Pauschalreisen geben", sagt Reiserechtsexperte Ansgar Staudinger im DRV-Webinar zur Diskussion um die Ausweitung des Geltungsbereichs der Pauschalreiserichtlinie auf Einzelleistungen. Deren Absicherung führe zu Überregulierung und sei so auch nicht vorgesehen.
"Wenn wir alles, was heute unter die verbundenen Leistungen fällt, zu einer Pauschalreise machen würden, wird das der Untergang der Vermittlerszene sein", so Staudinger. Das gelte es, zu verhindern. Es sei wichtig, die Verbraucherinnen und Verbraucher intensiv über die Vorteile der Pauschalreise im Buchungsprozess aufzuklären.
Die Pauschalreise muss Alleinstellungsmerkmal behalten
Es ist aus Sicht des Reiserechtsexperten Staudinger zudem überhaupt nicht sinnvoll, jede Einzelleistung auf das Absicherungsniveau der Pauschalreise zu ziehen. "Es muss Einzelleistungen, verbundene Reiseleistungen und Pauschalreisen geben. Nur so bleibt die Vielfalt erhalten. Und es gibt in der EU auch keinen Ansatz, die Einzelleistung zu etwas anderem zu machen als zu einer Einzelleistung", sagt Staudinger im DRV-Webinar zur Novellierung der Pauschalreiserichtlinie (PRRL) weiter.
Eine Ausweitung der Absicherung auf alle Einzelleistungen mache weder ökonomisch noch rechtlich Sinn. "Die Absicherung von Einzelleistungen führt zu Überregulierung und zerschießt die gesamte Fülle des Vertragsrechts und ist so auch nicht vorgesehen." Denn wenn jede Einzelleistung zur Pauschalreise werden würde, "wo bleibt dann der Vorteil der Pauschalreise?"
Wann werden OTAs zum Veranstalter?
Andererseits sieht Staudinger die Notwendigkeit, mögliche Schlupflöcher, bei der Buchung über Buchungsplattformen zu schließen. "Hier sei zu überlegen, ab wann eine Buchungsplattform zum Reiseveranstalter wird – mit den entsprechenden Pflichten."
Ende 2027 könnte PRRL-Novelle in Kraft treten
Für Herbst ist laut Verband die Lesung im EU-Parlament zur Novellierung vorgesehen – ein Workshop hierzu sei angekündigt. Ende November solle dann der Entwurf einer Position des Parlaments vorliegen. Mit einer Verabschiedung sei nicht vor Ende 2025 zu rechnen. Für die Umsetzung in nationales Recht bleiben dann 18 bis 30 Monate, so der mögliche Zeitplan. Ende 2027 sei somit frühestens mit einem Inkrafttreten in Deutschland zu rechnen.
Sabine Schreiber-Berger