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15. Oktober 2024 | 15:51 Uhr
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A1-Bescheinigung wird bei EU-Geschäftsreisen überflüssig

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HAL

Alaska- und Kanada-Fans aufgepasst: Themenwoche in Counter vor9

Für diese Themenwoche haben sich Holland America Line, Air Canada, Rocky Mountaineer und Vancouver zusammengetan, denn ihre Produkte lassen sich prima kombinieren. Was Expis darüber wissen sollten und wie sie selbst eine Traumreise gewinnen können, steht auf Counter vor9.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sein Merkblatt zur sogenannten A1-Bescheinigung bei kurzfristigen und kurzzeitigen Tätigkeiten im Ausland aktualisiert. Es geht davon aus, dass bei Geschäftsreisen "keine unionsrechtliche Verpflichtung besteht, eine A1-Bescheinigung in dem EU-Mitgliedsstaat mitzuführen, in dem die Tätigkeit ausgeführt wird". Allerdings räumt die Behörde ein, dass andere Staaten "abweichende Rechtsauffassungen" haben könnten. FVW

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