VIR plädiert für Erhalt der
Michael Buller, Vorstand des Verbands der Online-Anbieter, setzt sich angesichts der geplanten Änderung des Telemediengesetzes "für den Erhalt der Anonymität im Netz" ein. Damit seien auch Verfasser von negativen Bewertungen weiterhin vor gesetzlichen Eingriffen geschützt", so der VIR-Chef. "Wenn das Telemediengesetz nach den Vorstellungen des Bundesjustizministeriums umgesetzt werden sollte, würde dies die Bereitschaft, auch berechtigte negative Bewertungen nach dem Urlaub abzugeben, deutlich verringern und so die Vielfalt der Bewertungen enorm einschränken", meint Buller. Der aktuelle Entwurf des Gesetzes sieht vor, dass Geschädigte bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen künftig die Befugnis haben, Auskünfte über die Identität des vermeintlichen Täters zu erhalten. Kritiker befürchten, dass damit das Ende der Anonymität, zum Beispiel auch bei der Bewertung von Produkten besiegelt wäre. Buller glaubt, dass diese dann "weniger authentisch" wären. Die Gefahr einer Manipulation durch den Verzicht auf Echtnamen, wie er bislang vorherrscht, sei dagegen gering. "Im Vergleich zu anderen Branchen wie Elektronik oder dem Buchmarkt sorgt schon die enorme Menge an Bewertungen im Reisebereich dafür, dass es Manipulationen schwer haben, die Gesamtbewertung eines Hotels zu beeinflussen."
Er verweist dabei auf das Ergebnis einer Studie mit Trust You, die einen Anstieg der Bewertungen seit 2014 von rund 78 Millionen Bewertungen auf etwa 90,5 Millionen im vergangenen Jahr diagnostiziert. Dies zeige, "dass die Bereitschaft, Hotels zu bewerten, weiterhin ausgesprochen hoch ist". Interessierte können die Studie hier herunterladen.