Social-Media-Betreiber haften für Beiträge anonymer
Social-Media-Betreiber haften für Beiträge anonymer Nutzer: Das gilt aber nur, wenn sie von den Rechtsverstößen wissen und die Kommentare nicht entfernen, so das OLG Dresden. Konkret ging es um einen Fall, bei dem jemand anonym ein Unternehmen in einem sozialen Netzwerk mehrfach angeschwärzt hatte. Heise