Tägliche News für die Travel Industry

24. März 2025 | 14:48 Uhr
Teilen
Mailen

Wie die USA die Einreiseregeln verschärft haben

Seit Beginn der Trump-Administration wurden viele Erlasse verabschiedet, darunter auch Executive Orders, die das Reisen betreffen. Doch auch zuvor gab es bereits Einschränkungen, die eine Einreise in die USA erschwerten. Der Krisenwarndienst A3M gibt einen Überblick darüber, welche Restriktionen Privat- und Dienstreisende zu erwarten haben und worauf sie achten sollten.

USA Einreise

Für manche Menschen wird die Einreise in die USA schwieriger

Im Zuge von vermeintlichen Rechtsverstößen bei der Einreise, kam es an US-Grenzen zu Festnahmen und Abschiebungen ausländischer Staatsbürger, darunter auch Deutsche. Die US-Behörden prüfen Einreisende verstärkt, wobei selbst geringfügige Verstöße zu weitreichenden Konsequenzen führen können, warnt A3M. Personen mit Vorstrafen, fehlerhaften Angaben zum Aufenthaltszweck oder einer überschrittenen Aufenthaltsdauer müssen mit Festnahme, Abschiebehaft oder direkter Rückweisung rechnen. Auch persönliche Meinungen gegen Positionen der Trump-Administration können dazu führen, dass die Einreise verwehrt wird, zu sehen am Beispiel eines französischen Wissenschaftlers vom National Centre for Scientific Research, der am 10. März in Houston (Texas) zurückgewiesen wurde.

Das Auswärtige Amt und das britische FCDO haben aufgrund aktueller Entwicklungen ihre Reisehinweise angepasst. In den kommenden Monaten sollten sich Reisende auf verschärfte Einreisebestimmungen und strengere Kontrollen einstellen.

Neue Einreiselisten und verschärfte Hürden

Was? Medienberichten zufolge plant die US-Regierung eine farbcodierte Einstufung von Ländern (Rot, Orange, Gelb). Diese könnte dazu führen, dass Staatsangehörige bestimmter Länder striktere Einreisebedingungen erfüllen müssen oder sogar mit einem vollständigen Einreiseverbot konfrontiert werden. Aktuell sind 43 Staaten betroffen, konkrete Details hierzu stehen noch aus.

Für Reisende aus folgenden Ländern bestünde ein Einreiseverbot: Afghanistan, Bhutan, Iran, Jemen, Kuba, Libyen, Nordkorea, Somalia, Sudan, Syrien und Venezuela.

Für Reisende aus folgenden Ländern bestünden Einschränkungen bei der Migration und beim Beantragen eines Touristen- oder Studentenvisums: Belarus, Eritrea, Haiti, Laos, Myanmar, Pakistan, Russland, Sierra Leone, Südsudan und Turkmenistan.

Für folgende Länder ist vorerst eine finale Entscheidung ausstehend: Angola, Antigua und Barbuda, Benin, Burkina Faso, Cabo Verde, Demokratische Republik Kongo, Dominikanische Republik, Gambia, Guinea, Kambodscha, Kamerun, Kongo, Liberia, Malawi, Mali, Mauretanien, Saint Kitts und Nevis, São Tomé und Príncipe, Simbabwe, der Tschad und Vanuatu.

Bisher gilt für Reisende, die von der Visumspflicht ausgenommen sind, dass sie ein ESTA beantragen müssen. Diese erleichterte Einreisemöglichkeit gilt jedoch nicht für Personen, die nach dem 01.03.2011 in eines der folgenden Länder gereist sind oder Staatsbürger dieser Länder sind: Nordkorea, Iran, Irak, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien, Jemen. Dasselbe gilt für Reisende, die nach dem 12.01.2021 nach Kuba reisten oder Staatsbürger Kubas sind.

Neue Vorgaben zur Geschlechtsangabe in Visa- und ESTA-Anträgen

Seit Ende Januar 2025 müssen Reisende aufgrund der Executive Order 14168 bei der Beantragung eines ESTAs oder Visums beachten, dass beim Geschlechtseintrag nur männlich oder weiblich ausgewählt werden kann, wobei sich die Geschlechtsangabe nach der Zuteilung bei der Geburt richtet.

Reisende, deren aktuelle Geschlechtsidentität von ihrem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht abweicht, müssen sich an die jeweilige US-Auslandsvertretung wenden. Dies gilt auch, wenn im Pass ein "X" eingetragen ist.

Registrierungspflicht für Langzeitaufenthalte

Vom 11. April an tritt eine Registrierungspflicht für ausländische Staatsangehörige in Kraft, die planen, sich länger als 30 Tage in den USA aufzuhalten und die älter als 14 Jahre sind.

Ausländische Staatsangehörige müssen sich bei den Behörden registrieren und ihre Fingerabdrücke abgeben. Dies gilt hauptsächlich für Einreisen über Land, da für die Einreise über den Luftweg die erforderlichen Bestimmungen bereits registriert werden.

Newsletter kostenlos bestellen

Ja, ich möchte den Newsletter täglich lesen. Ich erhalte ihn kostenfrei und kann der Bestellung jederzeit formlos widersprechen. Meine E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Versand des Newsletters und zur Erfolgsmessung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Damit bin ich einverstanden und akzeptiere die Datenschutzerklärung.

Anzeige Reise vor9