Tschechien verlangt bei Einreise Impfung oder Quarantäne
Von Montag an wird Deutschland im Nachbarland in die "rote" Kategorie eingestuft. Die Einreise ist dann nur mit negativem PCR-Test, Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Für Reisende mit Impf- oder Genesenenausweis gilt die Test- und Quarantänepflicht in Tschechien weiterhin nicht.

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Bei Reisen nach Tschechien, hier Prag, gilt nun Impf- oder Quarantänepflicht
Frühestens fünf Tage und spätestens 14 Tage nach der Einreise muss von nicht Geimpften oder Genesenen eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis ist der zuständigen Hygienebehörde zuzusenden, teilt das Auswärtige Amt mit. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.
Für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden in Nachbarländer, für Kinder unter sechs Jahren sowie Grenzpendler und Grenzgänger entfällt weiterhin die Pflicht zu Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne.