Spanische Testregeln wirbeln Kanaren-Politik durcheinander
Während die Kanarischen Inseln vom 14. November an einen PCR- oder Schnelltest verlangen, sieht die neue Regelung der spanischen Zentralregierung vom 23. November an zwingend einen PCR-Test vor. Hebelt die allgemeine Regelung den Ansatz der Kanaren aus, bringt das Veranstaltern neue Probleme.
Grundsätzlich waren sich alle einig: Eine Testpflicht kurz vor der Reise kann dazu beitragen, für touristische Zielgebiete das Risiko "importierter" Corona-Infektionen zu verringern. Nun führt Spanien zum 23. November eine solche Testpflicht für Reisende aus Risikogebieten ein, zu denen wegen der hohen Infektionszahlen hierzulande auch Deutschland gehört.
So weit, so gut, könnte man meinen. Allerdings bringt die neue Regelung aus Madrid für die Kanaren, für die bislang als einzige spanische Region in Deutschland keine Reisewarnung besteht, neues Ungemach mit sich. Denn die Regionalregierung hatte beschlossen, neben PCR-Tests auch sogenannte Antigen-Tests zuzulassen. Die sind nicht so zuverlässig wie die PCR-Tests, funktionieren aber schneller.
Veranstalter wie TUI und FTI bieten ihren Kunden Schnelltests an, bei FTI kann der Schnelltest auch im Zielgebiet noch durchgeführt werden. Wenn, wie in solchen Fällen üblich, die Verordnung der Zentralregierung die kanarischen Lösung aushebelt, sind auch die schönen Test-Ideen einiger Veranstalter, die ihren Kunden die Hürde für die Reisebuchung möglichst niedrig legen wollen, Makulatur.
Er hoffe, dass auch die spanische Verordnung schon bald Schnelltests zulassen werde, sagte der Vertriebschef der spanischen Hotelkette Iberostar, Finn Ackermann, dem Fachportal "FVW". Bis es so weit ist, sollten Reisebüros und Veranstalter Kunden, die nach dem 23. November einen Kanaren-Urlaub planen, besser zum teureren PCR-Test raten. Denn wie das Spanische Fremdenverkehrsamt informiert, will die Regierung Antikörper-Schnelltests, Antigen-Schnelltests oder Hochleistungsserologien (ELISA, CLIA, ECLIA) erst dann akzeptieren, wenn ihre Verwendung in der Europäischen Union harmonisiert ist.
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