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1. Februar 2021 | 14:25 Uhr
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Mailen

Italien lockert Corona-Vorschriften

Die Regierung hat die Risiko-Einstufung für die Regionen Latium, Lombardei, Venetien, Piemont, Emilia-Romagna, Abruzzen, Kalabrien, Marken sowie Friaul und Aostatal herabgestuft. Dort dürfen Gastronomiebetriebe in den genannten Regionen wieder Gäste bis 18 Uhr am Tisch bedienen, zudem dürfen Museen wieder öffnen.

Italien Venedig Abenddämmerung Canale Grande Foto iStock Rudy Balasko.jpg

In Venezien mit der Hauptstadt Venedig dürfen Restaurants wieder öffnen

Die Lockerungen erfolgen, obwohl die Zahl der Corona-Infektionen in den genannten Regionen höher ist als zum Beispiel in Deutschland.  So liegt die Sieben-Tage-Inzidenz auf 100.000 Einwohner laut Robert Koch-Institut in Deutschland bei rund 90, während etwa Rom aktuell einen Inzidenzwert von 135 hat. In der Lombardei liegt er bei 126, in Venetien bei 143. 

Im Vergleich steht Italien schlechter da als Deutschland, aber besser als beispielsweise Großbritannien, Portugal, Spanien oder Frankreich. Als Ziel, um in eine weitgehende Normalität zurückzukehren, gilt in Italien, ähnlich wie in Deutschland, ein Inzidenzwert von 50.

Das seit Herbst geltende Ampelsystem erhält seine Einstufungen auf der Basis von mehreren Dutzend Indikatoren. Diese sind ausschlaggebend dafür, ob eine Region als gelbe, orangefarbene oder rote Zone eingestuft wird. Eine Rolle spielen dabei neben dem Inzidenzwert auch die Zahl der Intensivbetten, die Todesfälle und die Ausstattung des Gesundheitssystems. Auf Basis dieses Systems entscheidet das Nationale Gesundheitsinstitut wöchentlich über die Einteilung in die einzelnen Zonen.

Die Einreise nach Italien ist für Deutsche grundsätzlich möglich. Bei Einreisen aus allen Ländern der EU (Schengen und Schengen assoziierte Länder) ist nach Auskunft des Auswärtigen Amtes die Vorlage einer Einreiseerklärung und eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Wer kein negatives Testergebnis vorweisen kann, muss sich in Quarantäne begeben. Viele Fluggesellschaften verlangen vor Beförderung die Vorlage eines negativen Covid-19-Tests. Die Einreise muss dem zuständigen italienischen Gesundheitsamt am Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione del’azienda sanitaria locale) angezeigt werden.

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