Diese Regeln gelten für Inlandsreisen in den Herbstferien
In mindestens zwölf Bundesländern dürfen innerdeutsche Urlauber aus Risikogebieten nur dann beherbergt werden, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Coronatest vorweisen können. Bremen, Thüringen und Berlin machen dabei nicht mit. Und Mecklenburg-Vorpommern beharrt weiter auf strengeren Regeln.
Reisende aus Hamm, Remscheid, Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, Berlin Mitte, Vechta, Berlin Neukölln, Berlin Tempelhof-Schöneberg, Limburg, Bremen, Esslingen oder den Landkreisen Wesermarsch und Emsland haben es in diesen Tagen nicht leicht. Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und mittlerweile auch Niedersachsen verhängen für Urlauber aus diesen Gebieten ein Übernachtungsverbot. Erst ein höchstens 48 Stunden alter negativer Corona-Test hebt das Verbot auf.
Angesichts steigender Infektionszahlen kommen ständig neue Risikogebiete hinzu. Zugleich dürfte es für Menschen aus den betroffenen Regionen mit Reiseplänen nicht leicht werden, auf die Schnelle zu einem Corona-Test zu gelangen. Denn einen Anspruch darauf haben sie nicht. Tests zur Aufrechterhaltung des Bildungsbetriebs oder des Gesundheitswesens haben Vorrang.
Vier Bundesländer scheren aus
Nicht mitgetragen wird die am Mittwoch eigentlich bundesweit vereinbarte neue Regelung von vier Bundesländern: Berlin, Bremen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow etwa sieht die Behörden der Risikogebiete in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass infizierte Menschen oder Menschen mit Corona-Verdacht sich in Quarantäne begeben. Das Beherbergungsverbot hält er hingegen für "Unsinn".
Berlin will bei der Bewertung des Infektionsgeschehens "als Gesamtstadt und Einheitsgemeinde" behandelt werden statt, wie es geschieht, auf Bezirksebene. Generell ausschließen wolle aber auch die Hauptstadt ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten nicht, meldet die "Tagesschau“. Das sei denkbar, aber noch nicht jetzt, sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller.
Mecklenburg-Vorpommern bleibt bei Quarantänepflicht
Mecklenburg-Vorpommern plant indes, bei noch strengeren Regeln zu bleiben und zusätzlich zu Reisebeschränkungen und dem Beherbergungsverbot an der Quarantänepflicht für Besucher aus Risikogebieten festzuhalten. Die Corona-Landesverordnung besagt, dass Touristen aus Risikogebieten nur dann einreisen dürfen, "wenn ein ärztliches Zeugnis vorhanden ist, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 vorliegt". Dieses Attest darf nicht älter als 48 Stunden sein. Dennoch besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich für 14 Tage häuslich abzusondern. Die Quarantäne kann durch das zuständige Gesundheitsamt verkürzt werden, wenn eine weitere PCR-Testung nach fünf bis sieben Tagen ebenfalls negativ ausfällt.
Christian Schmicke
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