Urlauber klagt wegen mangelhaften "Beischlaferlebnisses"
Kein Scherz: Ein Urlauber forderte nach einem Menorca-Aufenthalt Schadenersatz, weil er im Hotelzimmer kein Doppelbett, sondern zwei nicht miteinander verbundene Einzelbetten vorfand. Diese seien wegen der rutschigen Fliesen die Betten "bei jeder kleinsten Bewegung mittig auseinandergegangen", was einen harmonischen Intimverkehr nahezu völlig unmöglich gemacht habe. Selbst Schuld, erklärte das Amtsgericht Mönchengladbach. Ihm seien "mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten". Süddeutsche