Der Deutsche Reiseverband (DRV) hat angekündigt, gegen die Reisebüro-Abmahnwelle der RS Reisen & Schlafen GmbH (RS) vorzugehen. Ziel sei es, dem Unternehmen eine missbräuchliche Abmahntätigkeit nachzuweisen. Es verdichteten sich die Anzeichen dafür, dass es sich bei der RS Reisen & Schlafen GmbH um ein Unternehmen handele, das nicht tatsächlich im Wettbewerb zu den abgemahnten Unternehmen steht, heißt es aus dem Verband. Juristische Unterstützung erhält der DRV nach eigenem Bekunden von mehreren auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwaltskanzleien.
Von entsprechenden Abmahnungen betroffenen Mitgliedern rät der Verband, von Rechtsanwalt Pollack dezidierte Nachweise sowohl zur aktuellen gewerblichen Tätigkeit von RS, als auch zum Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen RS und ihnen zu verlangen. Die Abmahnungen sollten vorerst zurückgewiesen werden. Wer bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben habe, solle erwägen, diese anzufechten oder jedenfalls zu kündigen, so der DRV. Davon unabhängig sollten berechtigt Abgemahnte Beanstandungen – wie zum Beispiel einen fehlenden Link auf die Online-Schlichtungsplattform oder ein fehlerhaftes Impressum unverzüglich beseitigt werden.