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12. Oktober 2020 | 07:00 Uhr
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Kein Beherbergungsverbot im Inland für Geschäftsreisende

Das Beherbergungsverbot für Reisende aus deutschen Covid-19-Risikogebieten gilt nicht für Geschäftsreisende, sondern ausschließlich für Touristen. Darauf weist der Geschäftsreisedienstleister American Express Global Business Travel (GBT) hin. Allerdings gilt auch dies nicht für alle Bundesländer.

Geschäftsreisende Foto iStock shansekala

Geschäftsreisende aus Risikogebieten dürfen weiter beherbergt werden

Bund und Länder hatten am 7. Oktober festgelegt, dass touristisch Reisende aus Regionen mit vielen Covid-19-Infektionen nur bei Vorlage eines negativen Coronavirus-Tests beherbergt werden dürfen, ansonsten gilt ein Beherbergungsverbot. Bis auf vier Bundesländer folgen alle anderen dieser Vereinbarung.

"Ein wichtiges Detail des Beherbergungsverbots: Es geht um touristisch Reisende – Geschäftsreisende sind von dieser Regel ausgenommen und dürfen auch ohne Testergebnis übernachten“, sagt Florian Storp, Vice President Central Europe von GBT. "Diese Information geht leider etwas unter, ist aber für die Unternehmen in Deutschland von teilweise lebenswichtiger Bedeutung. Vertriebsteams müssen zu den Kunden, Monteure und Wartungstechniker zu den Maschinen, Manager zu vertraulichen Verhandlungen. Diese Reisen bleiben mit Übernachtung möglich."

Allerdings macht Baden-Württemberg für Geschäftsreisende keine Ausnahme; darauf weist der Hotel-  und Gaststättenverband des Landes hin. In der Coronaverordnung zum Beherbergungsverbot heißt es: "Es ist untersagt, in Beherbergungsbetrieben Gäste zu beherbergen, die sich in einem Land-, Stadtkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem der Schwellenwert von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen (Coronavirus) pro 100.000 Einwohner in den vorangehenden sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) überschritten wurde. Maßgeblich hierfür sind die Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts."

Nach Informationen des Branchenportals verbieten zudem Mecklenburg-Vorpommern und Bayern auch Business Travellern aus innerdeutschen Corona-Risikogebieten die Hotelnacht vor Ort. In beide Länder seien lediglich Tagestouren möglich, heißt es. 

Laut "Handelsblatt" gelten in Baden-Württemberg, Hamburg und Sachsen Beherbergungsverbot auch für Dienstreisende. Wer aus einem Risikogebiet kommt und beruflich in einem der Länder übernachten möchte, muss erst einen negativen Corona-Test vorlegen. Andere Länder wie Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland erlaubten Ausnahmen vom Beherbergungsverbot, wenn eine Dienstreise zwingend notwendig und unaufschiebbar ist, so die Wirtschaftszeitung.

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